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NEUE RICHTLINIEN COVID 19

Aktualisiert: 3. Sept. 2020


Liebe Kundschaft


Per 27. April hat die Gemeinde Faoug folgendes entschieden:


Ab sofort und immer noch unter Einhaltung der Hygienebestimmungen des Bundes gilt:

Zutritt für alle Hafenmieter, inklusive der Mieter von Trockenplätzen unter folgenden Bedingungen:

  • Benutzung der Rampe (nur für Mieter von Trockenplätzen)

  • Keine Übernachtungen im Hafen.

  • Der Tag muss auf dem See verbracht werden, es ist verboten, im Hafen zu bleiben.

  • Nur 5 Personen auf dem Boot.

  • Zugang zu den Toiletten möglich, Benutzung der Duschen bleibt verboten.


Ab Montag, 11. Mai 2020 und weiterhin unter Einhaltung der Hygienebestimmungen des Bundes gilt: Öffnung der Hafenanlage unter folgenden Bedingungen:

  • Maximum 5 Personen an einer Stelle.

  • Einwassern möglich

  • Arbeiten an Booten auf dem Hafengelände wieder möglich.

  • Öffnung der Toiletten und Duschen

  • Das Waschen von Booten durch private Personen ist verboten, dies infolge Wasserknappheit in der Gemeinde Faoug.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Herzliche Grüsse


Team Beck

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