Liebe Kundschaft
Per 27. April hat die Gemeinde Faoug folgendes entschieden:
Ab sofort und immer noch unter Einhaltung der Hygienebestimmungen des Bundes gilt:
Zutritt für alle Hafenmieter, inklusive der Mieter von Trockenplätzen unter folgenden Bedingungen:
Benutzung der Rampe (nur für Mieter von Trockenplätzen)
Keine Übernachtungen im Hafen.
Der Tag muss auf dem See verbracht werden, es ist verboten, im Hafen zu bleiben.
Nur 5 Personen auf dem Boot.
Zugang zu den Toiletten möglich, Benutzung der Duschen bleibt verboten.
Ab Montag, 11. Mai 2020 und weiterhin unter Einhaltung der Hygienebestimmungen des Bundes gilt: Öffnung der Hafenanlage unter folgenden Bedingungen:
Maximum 5 Personen an einer Stelle.
Einwassern möglich
Arbeiten an Booten auf dem Hafengelände wieder möglich.
Öffnung der Toiletten und Duschen
Das Waschen von Booten durch private Personen ist verboten, dies infolge Wasserknappheit in der Gemeinde Faoug.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herzliche Grüsse
Team Beck
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