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Die Schifffahrt ist tagsüber wieder möglich


Mit dem Absinken des Pegels des Neuenburger- und des Murtensees hat der Staatsrat auf Vorschlag der EMCC und in Abstimmung mit dem Kanton Freiburg beschlossen, das Verbot der Tagesschifffahrt ab Dienstag, 27. Juli 2021, auch auf dem Broye-Kanal aufzuheben. Es bleibt jedoch ein Nachtfahrverbot in Kraft und die Schifffahrt auf dem Thièle-Fluss bleibt bei Tag und Nacht verboten. Einige Ufer stehen noch unter Wasser und Bootsfahrer werden gebeten, grosse Vorsicht walten zu lassen.


Nach einer neuen Risikoanalyse und aufgrund des gesunkenen Pegels des Neuenburgersees und des Murtensees hat der Staatsrat auf Vorschlag des kantonalen Kommandostabs (EMCC) beschlossen, das Verbot der Tagesschifffahrt auf diesen Gewässern sowie auf dem Broyekanal ab Dienstag, 27.07.2021, 06:00 Uhr, aufzuheben.

Die Tag- und Nachtschifffahrt bleibt auf dem Thièle-Fluss wegen der Gefahr der Kollision mit untergetauchten Hindernissen, zum Schutz der überfluteten Gebäude und zur Begrenzung der Erosion der Ufer durch die von den Booten verursachten Wellen verboten. Aufgrund der Gefahren der noch unter Wasser befindlichen Ufer und Hindernisse und aus Sicherheitsgründen Stromausfällen in den Häfen, bleibt ein Nachtfahrverbot (Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang - ONI Art. 2b/6) in Kraft. Die durch den Verkehr erzeugten Wellen können dennoch Schäden verursachen, weshalb die Schifffahrt auf dem Broye-Kanal bis auf weiteres auf maximal 5 km/h beschränkt ist. Je nach Entwicklung der Überschwemmungen könnten diese Maßnahmen Ende der Woche aufgehoben werden und werden in jedem Fall mitgeteilt. Je nach örtlicher Situation können die Gemeinden weitere Einschränkungen und Zutrittsverbote erlassen.

Die Bootsfahrer sind aufgerufen, wachsam zu bleiben und grosse Vorsicht walten zu lassen, insbesondere wegen des Treibholzes und der Hindernisse in der Nähe der noch überfluteten Ufer. Ausserdem wird ihnen geraten, so zu navigieren, dass möglichst wenig Wellen entstehen. In den inneren und äusseren Uferzonen (bis zu 300 m vom Ufer entfernt) darf die Schifffahrt nur zum Anlegen, Abfahren oder Parken und nur auf dem kürzesten Weg erfolgen, wobei die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h einzuhalten ist. Da die Tankstellen noch geschlossen sind, müssen die notwendigen Maßnahmen zum Tanken ergriffen werden, um die Risiken der Umweltverschmutzung zu begrenzen.


Empfehlungen an die Bevölkerung:

Bleiben Sie in der Nähe der Ufer von Seen und Flüssen vorsichtig Bootsbesitzer und Segler sollten die Befestigungen von Planen und Liegeplätzen überprüfen, damit die Länge der Seile dem Wasserstand angepasst ist und kein Abwasser in die Seen gelangt.


Befolgen Sie behördliche Anordnungen und Einschränkungen

Informationen und Empfehlungen an die Bevölkerung können über die Anwendungen Alertswiss und MeteoSchweiz sowie über die sozialen Netzwerke und Websites der Behörden abgerufen werden.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)


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